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Spenden und Geldauflagen zugunsten der Blindenwerk Westfalen gGmbH (BWW)


Als gemeinnützige Organisation ist das BWW in erheblichem Maß auf Fördermittel angewiesen. Dazu gehört neben Spenden auch die Zuweisung von Geldbußen, um die wir uns bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten bemühen.

Spenden und Zuschüsse von Bürgern und Organisationen sowie Geldauflagen und Bußgelder, die uns von Staatsanwaltschaften, Strafgerichten und Finanzämtern zugewiesen werden, tragen dazu bei, dass blinde und sehbehinderte mehrfachbehinderte Menschen individuelle Hilfen für ein möglichst selbstbestimmtes Leben erhalten. In unseren beiden Werkstätten mit angeschlossenen Wohnheimen in Hagen und Meinerzhagen-Valbert bieten wir den Menschen gezielte individuelle Förderung, fachgerechte Betreuung und Pflege und emotionale Geborgenheit – eben alles, was das Leben lebenswert macht. Wir freuen uns über jede finanzielle Unterstützung und danken Ihnen herzlich dafür!

 

Detaillierte Informationen zu uns und unserer Arbeit erhalten Sie auf den Unterseiten dieser Internetseite. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:

 

Blindenwerk Westfalen gGmbH 

Anja Schlickmann

Telefon 02331/306 19 230

Fax: 02331/306 19 250

E-Mail: schlickmann@bw-w.de

 

Spendenkonto und Konto für Geldauflagen:

DORTDE33XXX Sparkasse Dortmund

IBAN: DE62440501990301009798

 

Informationen für Zuweiser


Die Blindenwerk Westfalen gGmbH ist als gemeinnützige Organisation anerkannt, zuletzt mit dem Körperschaftssteuerbescheid 2021 vom 14. April 2023. Wir sind in das Verzeichnis der Geldauflagenempfänger bei der Zentralstelle Gemeinnützige Einrichtungen der Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf eingetragen.


Das BWW informiert die zuweisende Behörde über den Eingang bzw. Nichteingänge zugewiesener Geldauflagen umgehend. Am Jahresende unterrichten wir alle zuweisenden Stellen über die Höhe der eingegangenen Geldauflagen termingerecht.


Ihre Zuweisung hilft uns, blinden und sehbehinderten Menschen mit Mehrfachbehinderungen ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

 

 

Informationen für Zahlungspflichtige bei Geldauflagen


Bitte geben Sie bei allen Überweisungen unbedingt das vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft festgelegte Aktenzeichen an. Das erleichtert uns die Zuordnung Ihrer Zahlung und ist Voraussetzung dafür, dass wir Ihre Zahlung fristgerecht an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft bestätigen können.


Bitte überweisen Sie Ihre Geldauflage ausschließlich auf das für Geldauflagen ausgewiesene Konto.
Es ist uns nicht gestattet, mit Ihnen über Ratenzahlungen oder Aufschub der Zahlung zu verhandeln. Bitte wenden Sie sich an die zuweisende Stelle.


Ihre fristgerechte Überweisung hilft uns, blinden und sehbehinderten Menschen mit Mehrfachbehinderung ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.



Informationen zu Projekten des BWW


Wenn Sie weitere Informationen über unsere Arbeit wünschen, wenden Sie sich bitte an die oben genannten Kontaktdaten.