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Spenden und Geldauflagen zugunsten der Blindenwerk Westfalen gGmbH (BWW)

Als gemeinnützige Organisation ist das BWW in erheblichem Maß auf Fördermittel angewiesen. Dazu gehört neben Spenden auch die Zuweisung von Geldbußen, um die wir uns bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten bemühen.

Spenden und Zuschüsse von Bürgern und Organisationen sowie Geldauflagen und Bußgelder, die uns von Staatsanwaltschaften, Strafgerichten und Finanzämtern zugewiesen werden, tragen dazu bei, dass blinde und sehbehinderte mehrfach behinderte Menschen individuelle Hilfen für ein möglichst selbst bestimmtes Leben erhalten. In unseren beiden Werkstätten mit angeschlossenen Wohnheimen in Hagen und Meinerzhagen-Valbert bieten wir gezielte individuelle Förderung, fachgerechte Betreuung und Pflege und emotionale Geborgenheit, die das Leben lebenswert machen, an.

Wenn Sie Informationen über unsere Arbeit und unsere Projekte wünschen, wenden Sie sich bitte an:

Anja Schlickmann
Telefon: 02331 30619-0
Fax: 02331 30619-299
E-Mail: kontakt@bw-w.de

Spendenkonto und Konto für Geldauflagen:
DORTDE33XXX Sparkasse Dortmund
IBAN: DE62440501990301009798

Informationen für Zuweiser

Die Blindenwerk Westfalen gGmbH ist als gemeinnützige Organisation anerkannt, zuletzt mit dem Körperschaftssteuerbescheid 2021 vom 14. April 2023. Wir sind in das Verzeichnis der Geldauflagenempfänger bei der Zentralstelle Gemeinnützige Einrichtungen der Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf eingetragen.

Das BWW informiert die zuweisende Behörde über den Eingang bzw. Nichteingänge zugewiesener Geldauflagen umgehend. Am Jahresende unterrichten wir alle zuweisenden Stellen über die Höhe der eingegangenen Geldauflagen termingerecht.

Ihre Zuweisung hilft uns, blinden und sehbehinderten Menschen mit Mehrfachbehinderung ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Informationen für Zahlungspflichtige bei Geldauflagen

Bitte geben Sie bei allen Überweisungen unbedingt das vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft festgelegte Aktenzeichen an. Das erleichtert uns die Zuordnung Ihrer Zahlung und ist Voraussetzung dafür, dass wir Ihre Zahlung fristgerecht an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft bestätigen können.

Bitte überweisen Sie Ihre Geldauflage ausschließlich auf das für Geldauflagen ausgewiesene Konto.
Es ist uns nicht gestattet, mit Ihnen über Ratenzahlungen oder Aufschub der Zahlung zu verhandeln. Bitte wenden Sie sich an die zuweisende Stelle.

Ihre fristgerechte Überweisung hilft uns, blinden und sehbehinderten Menschen mit Mehrfachbehinderung ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.


Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung!